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   VG Stuttgart, 22.06.2021 - A 5 K 2410/20   

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https://dejure.org/2021,74414
VG Stuttgart, 22.06.2021 - A 5 K 2410/20 (https://dejure.org/2021,74414)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 22.06.2021 - A 5 K 2410/20 (https://dejure.org/2021,74414)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 22. Juni 2021 - A 5 K 2410/20 (https://dejure.org/2021,74414)
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Volltextveröffentlichung

  • milo.bamf.de

    AsylG, § 3 Abs 1; AsylG, § 3 Abs 4; AsylG, § 3a Abs 1; AsylG, § 4; AsylG, § 4 Abs 1; AufenthG 2004, § 60 Abs 5; AufenthG 2004, § 60 Abs 7; VwGO, § 86 Abs 1; VwGO, § 86 Abs 2; EURL ... 95/2011, Art 4 Abs 4; MRK, Art 3; MRK, Art 5; MRK, Art 5 Abs 1
    Algerien: Trotz glaubhaften Vortrags keine Verfolgungshandlungen ersichtlich; mögliche verwaltungsrechtliche Sanktionen wegen Dienstabwesenheit oder Strafbarmachung durch illegale Ausreise und Mitnahme von Dokumenten begründen keine drohenden Menschenrechtsverletzungen.

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 26.10.1989 - 9 B 405.89

    Klageabweisung ohne Beweisaufnahme - Aufklärungspflicht - Beweisantrag -

    Auszug aus VG Stuttgart, 22.06.2021 - A 5 K 2410/20
    (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.11.1977 - 1 C 33.71 - , juris Rn. 15; Urteil vom 16.04.1985 - 9 C 109.84 - , juris Rn. 16 f.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.12.2018 - A 11 S 1923/17 - , juris Rn. 31 f.) Die Glaubhaftmachung setzt einen schlüssigen Sachvortrag voraus, derge­ stalt, dass, unter Angabe möglichst genauer Einzelheiten, ein in sich stimmiger - bei Umständen aus der Sphäre des Klägers, insbesondere bei persönlichen Erlebnissen, lückenloser - Sachverhalt geschildert werden muss, aus dem sich bei Wahrunterstel­ lung und verständiger Würdigung die Verfolgung beziehungsweise der drohende Schaden mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit ergibt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2 6 . 1 0 . 1 9 8 9 - 9 B 405.89 - , juris Rn. 8; Urteil vom 10.05.1994 - 9 C 4 3 4 . 9 3 - , juris Rn. 8).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.08.2013 - A 12 S 2023/11

    Verfolgungssicherheit der in die Türkei zurückkehrenden kurdischen Asylbewerber

    Auszug aus VG Stuttgart, 22.06.2021 - A 5 K 2410/20
    An der Glaubhaftmachung fehlt es in der Regel, wenn der Schutzsuchende im Lauf des Verfahrens unterschiedliche Angaben macht und sein Vorbringen nicht auf­ lösbare Widersprüche enthält, wenn seine Darstellungen nach der Lebenserfahrung oder aufgrund der Kenntnis entsprechender vergleichbarer Geschehensabläufe un­ glaubhaft erscheinen, sowie auch dann, wenn er sein Vorbringen im Lauf des Verfah­ rens steigert, insbesondere wenn er Tatsachen, die er für sein Begehren als maßgeb­ lich bezeichnet, ohne vernünftige Erklärung erst sehr spät in das Verfahren einführt (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.08.2013 - A 12 S 2023/11 - juris Rn. 35).
  • BVerwG, 29.11.1977 - I C 33.71

    Politische Verfolgung - Verfolgerstaat - Asylbewerber - Beitritts zur

    Auszug aus VG Stuttgart, 22.06.2021 - A 5 K 2410/20
    (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.11.1977 - 1 C 33.71 - , juris Rn. 15; Urteil vom 16.04.1985 - 9 C 109.84 - , juris Rn. 16 f.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.12.2018 - A 11 S 1923/17 - , juris Rn. 31 f.) Die Glaubhaftmachung setzt einen schlüssigen Sachvortrag voraus, derge­ stalt, dass, unter Angabe möglichst genauer Einzelheiten, ein in sich stimmiger - bei Umständen aus der Sphäre des Klägers, insbesondere bei persönlichen Erlebnissen, lückenloser - Sachverhalt geschildert werden muss, aus dem sich bei Wahrunterstel­ lung und verständiger Würdigung die Verfolgung beziehungsweise der drohende Schaden mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit ergibt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2 6 . 1 0 . 1 9 8 9 - 9 B 405.89 - , juris Rn. 8; Urteil vom 10.05.1994 - 9 C 4 3 4 . 9 3 - , juris Rn. 8).
  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

    Auszug aus VG Stuttgart, 22.06.2021 - A 5 K 2410/20
    (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.11.1977 - 1 C 33.71 - , juris Rn. 15; Urteil vom 16.04.1985 - 9 C 109.84 - , juris Rn. 16 f.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.12.2018 - A 11 S 1923/17 - , juris Rn. 31 f.) Die Glaubhaftmachung setzt einen schlüssigen Sachvortrag voraus, derge­ stalt, dass, unter Angabe möglichst genauer Einzelheiten, ein in sich stimmiger - bei Umständen aus der Sphäre des Klägers, insbesondere bei persönlichen Erlebnissen, lückenloser - Sachverhalt geschildert werden muss, aus dem sich bei Wahrunterstel­ lung und verständiger Würdigung die Verfolgung beziehungsweise der drohende Schaden mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit ergibt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2 6 . 1 0 . 1 9 8 9 - 9 B 405.89 - , juris Rn. 8; Urteil vom 10.05.1994 - 9 C 4 3 4 . 9 3 - , juris Rn. 8).
  • BVerwG, 09.05.1996 - 9 B 254.96

    Verfahrensgrundrechte: Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus VG Stuttgart, 22.06.2021 - A 5 K 2410/20
    Vielmehr handelt es sich um eine Anregung zur weiteren Erforschung des Sachverhalts nach § 86 Abs. 1 VwGO, der das Gericht nur nachzugehen braucht, wenn sich die Notwendigkeit der angeregten Beweisaufnahme aufdrängt (BVerwG, Beschluss vom 09.05.1996 - 9 B 254/96 - , juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.2018 - A 11 S 1923/17

    Afghanistan; Provinz Parwan; subsidiärer Schutz; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus VG Stuttgart, 22.06.2021 - A 5 K 2410/20
    (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.11.1977 - 1 C 33.71 - , juris Rn. 15; Urteil vom 16.04.1985 - 9 C 109.84 - , juris Rn. 16 f.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.12.2018 - A 11 S 1923/17 - , juris Rn. 31 f.) Die Glaubhaftmachung setzt einen schlüssigen Sachvortrag voraus, derge­ stalt, dass, unter Angabe möglichst genauer Einzelheiten, ein in sich stimmiger - bei Umständen aus der Sphäre des Klägers, insbesondere bei persönlichen Erlebnissen, lückenloser - Sachverhalt geschildert werden muss, aus dem sich bei Wahrunterstel­ lung und verständiger Würdigung die Verfolgung beziehungsweise der drohende Schaden mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit ergibt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2 6 . 1 0 . 1 9 8 9 - 9 B 405.89 - , juris Rn. 8; Urteil vom 10.05.1994 - 9 C 4 3 4 . 9 3 - , juris Rn. 8).
  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

    Auszug aus VG Stuttgart, 22.06.2021 - A 5 K 2410/20
    Eine beachtliche Wahrscheinlichkeit liegt dann vor, wenn sich die Rück­ kehr in den Heimatstaat aus der Sicht eines besonnenen und vernünftig denkenden Menschen als unzumutbar erweist, weil bei Abwägung aller in Betracht kommenden Umstände die für eine bevorstehende Verfolgung streitenden Tatsachen ein größeres Gewicht besitzen als die dagegensprechenden Gesichtspunkte (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.02.2013 - 10 C 23/12 - juris Rn. 32).
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